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Straßenausbaubeiträge
Beschreibung
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen, soweit nicht eine Erschließungsbeitragspflicht nach Maßgabe des Baugesetzbuches besteht.
Zuständige Einrichtungen
- TBV - Liegenschaften und Bauverwaltung
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- Am Lindenkamp 33
- 42549 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Manck
Aufgaben der Stadt Velbert im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der TBV- Telefon:
- 02051 26-2739
- E-Mail:
- rebecca.manck@velbert.de