BIS: Suche und Detail

Straßenausbaubeiträge

Beschreibung

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen, soweit nicht eine Erschließungsbeitragspflicht nach Maßgabe des Baugesetzbuches besteht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen