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Erschließungsbeiträge

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Beschreibung

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Velbert (Erschließungsbeitragssatzung).

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Zuständige Einrichtungen

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