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Fassaden- und Wohnumfeldprogramm Ortszentrum Velbert-Neviges

Kurzbeschreibung

Informationen zum Fassaden- und Wohnumfeldprogramm im Ortszentrum Velbert-Neviges

Beschreibung

Die Stadt Velbert hat die Möglichkeit, in Stadterneuerungsgebieten Eigentümer und Eigentümerinnen sowie erbbauberechtigen Personen einer Immobilie einen Zuschuss für die Aufwertung der straßenseitigen Fassade ihrer Immobilie zu gewähren.

Die oben genannten Personen einer Immobilie in einem Stadterneuerungsgebiet können einen Zuschuss für die Aufwertung der straßenseitigen Fassade ihrer Immobilien beantragen. Durch die Aufwertung Ihrer Fassaden tragen Sie zur Aufwertung der Stadterneuerungsgebiete bei.

 

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Renovierung, farbliche Gestaltung und Restaurierung von straßenzugewandten Fassaden oder Mauern
  • Begrünung von Fassaden oder Mauern
  • Begrünung von Dächern
  • Anlage von Dachgärten
  • Ergänzung von Stuck- und Fassadenornamenten
  • Entsiegelung von Flächen
  • Begrünung von Hof, Spiel- und Wegeflächen
  • Reaktivierung des versiegelten Bodens zur gärtnerischen Nutzung
  • Herrichtung und Gestaltung von barrierefreien Hof- und Gartenflächen

 

Höhe des Zuschusses

  • Die Höhe des Zuschusses variiert in den einzelnen Stadterneuerungsgebieten
  • Es werden höchstens Kosten in Höhe von 80 Euro pro Quadratmeter zur Förderung anerkannt
  • Im Stadterneuerungsgebiet Ortszentrum Velbert-Neviges beträgt der Zuschuss bis zu 35 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten
  • Antragsformular zum Fassadenprogramm
  • mindestens drei Angebote je Gewerk, welche nicht älter als drei Monate sind
  • eventuell Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen. Die Dauer erhöht sich, wenn weitere Dokumente oder Angaben nachträglich angefordert werden müssen.

Die Förderfähigkeit des Vorhabens wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen durch einen Zuwendungsbescheid der Stadt Velbert bestätigt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss den Eingang des Bescheids abwarten, da sich ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädigend auswirkt.

 

Förderbedingungen:

  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • Die Maßnahme trägt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes bei
  • Der letzte Anstrich muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
  • Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre gepflegt und erhalten werden
  • Die Kosten müssen über 1.000 Euro liegen
  • Die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden