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Altstadtfonds "Ortszentrum Velbert-Neviges"

Kurzbeschreibung

Informationen zu Altstadtfonds im Stadterneuerungsgebiet "Ortszentrum Velbert-Neviges"

Beschreibung

Der Altstadtfonds im Ortszentrum Neviges ist ein Instrument der Städtebauförderung zur nachhaltigen Stärkung und Attraktivierung zentraler Versorgungsbereiche. Er unterstützt private Initiativen durch eine öffentliche Kofinanzierung ihrer Projekte im räumlichen Geltungsbereich des Stadterneuerungsgebiets „Ortszentrum Velbert-Neviges“. 

Antragsberechtigt sind Akteurinnen und Akteure mit lokalem Bezug wie Standortgemeinschaften, Vereine, Initiativen, Eigentümer und Eigentümerinnen, Gewerbetreibende oder engagierte Privatpersonen.

 

Welche Projekte werden gefördert?

Projekte sollen einen nachhaltigen Nutzen für das Ortszentrum Neviges haben. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die zur Belebung und Aufwertung der lokalen Ökonomie, des Stadtbildes, des Stadtteilimages und der Stärkung der Stadtteilkultur beitragen.

Die Mittel des Altstadtfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Begrünungsmaßnahmen
  • Kunstprojekte im öffentlichen Raum
  • Gestaltung von Schalt- und Stromkästen

 

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Altstadtfonds können Projektkosten bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Der maximale Förderbetrag liegt im Regelfall bei 5.000 Euro pro Projekt.

 

Wer entscheidet, welche Projekte einen Zuschlag erhalten?

Darüber entscheidet ein eigens dafür aufgestelltes Gremium, welches bei der Entscheidung die grundsätzlichen Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes berücksichtigt. Die Mitglieder des Gremiums bilden einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteurinnen und Akteure im Ortszentrum Neviges. 

  • Antragsformular zum Altstadtfonds
  • Sofern das Finanzvolumen eines Projektpostens mehr als 500 Euro beträgt, sind mindestens drei Vergleichsangebote einzureichen
  • eventuell Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde

Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin des Entscheidungsgremiums beim Altstadtmanagement Neviges vorliegen. Die Sitzungstermine des Entscheidungsgremiums können beim Altstadtmanagement Neviges erfragt werden.

Die Bearbeitungsfrist ist abhängig vom nächsten Sitzungstermin des Entscheidungsgremiums.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne die Altstadtmanagerinnen:

Altstadtmanagement Neviges
Frau Dr. Eva Dannert
Tel.: 015161060067
E-Mail: neviges@stadt-handel.de

Frau Julia Ostkamp
Tel.: 015154742091
E-Mail: neviges@stadt-handel.de

 

Die Förderfähigkeit des Vorhabens wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und der Entscheidung durch das Gremium durch einen Zuwendungsbescheid der Stadt Velbert bestätigt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss den Eingang des Bescheids abwarten, da sich ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädigend auswirkt.

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
  • Das Projekt muss im räumlichen Geltungsbereich des Stadterneuerungsgebiets „Ortszentrum Velbert-Neviges“ liegen
  • Kommerzielle oder rentierliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen