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Elternbeiträge Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege

Kurzbeschreibung

Informationen für Eltern zu den Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege

Beschreibung

Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle wird ab dem 01. August 2025 ein Elternbeitrag erhoben. Dieser Beitrag ist von den Eltern oder den Personen, die rechtlich mit den Eltern gleichgestellt sind und mit dem Kind in einem Haushalt leben, zu zahlen. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen örtlichen Elternbeitragssatzung.

 

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern,
  • dem Betreuungsumfang (z. B. 25, 35 oder 45 Wochenstunden),
  • der Art der Betreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege),
  • sowie dem Alter des Kindes.

 

Kinder ab 4 Jahren - beitragsfrei:

Kinder, die bis zum 30. September 4 Jahre alt werden, sind ab dem selben Kindergartenjahr bis zur Einschulung beitragsfrei – egal, welcher Betreuungsumfang von Ihnen genutzt wird.

Zu versteuerndes Einkommen unter 80.000 Euro - beitragsfrei:

Es besteht eine Beitragspflicht für Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000,00 Euro.

Wichtig:

Der Elternbeitrag ist grundsätzlich auch dann zu entrichten, wenn das Kind vorübergehend nicht betreut wird - zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankheit.

Mittagsessen nicht inbegriffen:

Die Kosten für das Mittagessen sind im Elternbeitrag nicht enthalten. Diese sind wie bisher separat direkt an den Träger der Einrichtung oder an die Kindertagespflegeperson zu zahlen.

Sie müssen nichts veranlassen - wir kommen auf Sie zu!

Die zuständigen Mitarbeiter/innen nehmen rechtzeitig Kontakt mit Ihnen auf und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen für die Beitragsberechnung benötigen.

 

Nach der Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (KiTa) oder Tagespflegestelle sind Sie verpflichtet, eine verbindliche Einkommenserklärung abzugeben. Diese ist mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb der gesetzten Frist einzureichen.

Sie können die Erklärung auf folgenden Wegen einreichen:

  • Online über das Serviceportal,

  • schriftlich per Post oder

  • persönlich bei der zuständigen Stelle.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Einkommensberechnung. Auf Grundlage dieser Berechnung werden Sie bzw. die einkommenspflichtigen Personen einer Jahreseinkommensstufe zugeordnet. Der daraus resultierende Elternbeitrag wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Wichtig: Sollten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sein, wird zwangsweise der Höchstbeitrag festgesetzt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen