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Integrationsratswahl

Onlineservice

Kurzbeschreibung

Am 14.09.2025 wird der Integrationsrat der Stadt Velbert gewählt. 

Beschreibung

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher oder Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt hat oder
  • die deutsche Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Velbert ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt

... sind Ausländerinnen und Ausländer,

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung nach seinem § 1 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerbende sind.

Alle Personen, die wählen dürfen, bekommen von der Stadt Velbert eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt.

Die Wahlen des Integrationsrates finden am 14.09.2025 gemeinsam mit den Kommunalwahlen in allen Wahllokalen statt!

Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. 

 

Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:

1. Briefwahlunterlagen online anfordern 

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 04. August 2025 per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Integrationsratswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 07.09.2025, bis 23 Uhr möglich.

2. Antrag per E-Mail

Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Beantragung per E-Mail ist bis zum Sonntag vor der Wahl, 07.09.2025, möglich.

3. Antrag per Post

Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) aus, unterschreibt den Antrag und schickt diesen per Post in einem frankierten Umschlag an das Projektteam Wahlen im Rathaus. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Bitte beantragen Sie ab dem Sonntag vor der Wahl, 07.09.2025, keine Briefwahlunterlagen mehr auf diesem Weg.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!

4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden. 

Ab dem 14.08.2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123).

Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem 14.08.2025:

  • montags von 07:30 - 16 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
  • donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
  • freitags von 07:30 - 12 Uhr


Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.

Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13,  ab dem 15.08.2025:

  • dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
  • freitags von 10 - 13 Uhr

 

Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64,  ab dem 14.08.2025:

  • montags von 10 - 13 Uhr
  • donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Hinweis: An Samstagen werden keine Wahlunterlagen ausgestellt.


Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 12.09.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 14.09.2025, bis 15 Uhr ausgestellt werden.

5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 14.09.2025, 16 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 13.09.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne gültigen Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.

Wahlraumfinder:

Hier finden Sie den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
Hinweis: Auf der erscheinenden Seite zusätzlich auf "Wo ist mein Wahllokal?" klicken

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen