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Kindertagespflege - Geldleistungen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Kindertagespflege

Beschreibung

Der Fachdienst Kindertagespflege (Geldleistungen) beantwortet Ihre Fragen rund um die Finanzierung Ihres Kindertagespflegeplatzes. Auf Antrag wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung Ihres Kindes in der Kindertagespflege vorliegen und die Zahlung der Geldleistung an die Kindertagespflegeperson veranlasst werden kann.

Kindertagespflegeperson:

  • Antrag auf Geldleistungen
  • Pflegeerlaubnis
  • Nachweis der Qualifikation
  • Kontodaten
  • Nachweis über die geleisteten Betreuungsstunden/Eingewöhnung


Eltern:

  • Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (eventuell sind zusätzliche Bedarfsnachweise einzureichen)

Die abschließende Bearbeitung der Anträge kann erst dann erfolgen, wenn diese vollständig beim Fachdienst Kindertagespflege (Geldleistungen) eingegangen sind.
Stellen Sie sicher, dass dem Fachdienst die Anträge vorliegen, bevor die Betreuung des Kindes beginnt.

Häufig gestellte Fragen:

  1. Ich suche einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson.
    Bitte melden Sie Ihr Kind im Kita-Portal der Stadt Velbert an. Die Vermittlung der Betreuungsplätze erfolgt über die Fachberatungsstelle Kindertagespflege des SKFM Velbert/Heiligenhaus.
  2. Mein Kind ist jünger als ein Jahr oder wird bereits in einer Kindertagesstätte oder Schule betreut, ist eine (zusätzliche) Betreuung in Tagespflege möglich?
    Grundsätzlich ist eine Betreuung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beziehungsweise Kindern im schulpflichtigen Alter sowie eine ergänzende Betreuung (zur Kindertagesstätte und Schule) möglich. Für die Prüfung des Anspruchs ist von den Eltern ein Nachweis des Betreuungsbedarfs zu erbringen (Erwerbstätigkeit, Schulausbildung, Fördermaßnahme zur Eingliederung in Arbeit, Studium, Pflege von Angehörigen und so weiter).
  3. Ich habe eine Kindertagespflegeperson außerhalb von Velbert gefunden, ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Velbert trotzdem möglich und was muss ich tun?
    Die Betreuung Ihres Kindes ist grundsätzlich auch außerhalb von Velbert möglich. Voraussetzung ist, dass es sich um eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis handelt. Das Antragsverfahren selbst unterscheidet sich nicht. Die Tagespflegeperson muss zudem ihre Pflegeerlaubnis und Nachweise über die Qualifizierung bei der Antragstellung einreichen. 
  4. Wie hoch ist die gezahlte Geldleistung und wie wird die Eingewöhnungszeit vergütet?
    Die Höhe der Geldleistungen ist nach der Qualifizierung der Tagespflegeperson gestaffelt. Einzelheiten zur Höhe der Geldleistung pro Betreuungsstunde, zur laufenden Zahlung, zur ergänzenden Betreuung und zur Eingewöhnung können der Satzung der Stadt Velbert über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege entnommen werden oder Sie nehmen Kontakt zu uns auf.

Alle Änderungen in den Betreuungsverhältnissen, die Auswirkungen auf die bewilligte Leistung haben, wie zum Beispiel Stundenänderungen, Beendigungen der Betreuungsverhältnisse oder Betreuungsunterbrechungen, sind unverzüglich mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Leistungen werden zurückgefordert.

Die Betreuungszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und das Betreuungsverhältnis mindestens drei Monate bestehen.