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Kindertagespflege - Kindertagespflegepersonen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Kindertagespflege

Beschreibung

Sie möchten Kindertagespflegeperson werden und Kinder bilden, erziehen und betreuen?

Kinder im Alter von bis zu drei Jahren zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Kindertagespflegepersonen sind Vertrauenspersonen der Eltern und während der Betreuungszeit wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird in der Regel als selbstständige Tätigkeit in der privaten Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen ausgeübt. Sie ermöglichen den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens. Damit Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten können, benötigen Sie vom Jugendamt der Stadt Velbert (Fachdienst Kindertagespflege) eine Pflegeerlaubnis. 

Das Jugendamt der Stadt Velbert hat die Fachberatung Kindertagespflege des SKFM Velbert/Heiligenhaus mit der Klärung Ihrer Fragen und die für die erforderliche Pflegeerlaubnis notwendige Eignungsfeststellung beauftragt. Hierbei werden beispielsweise pädagogische, gesundheitliche und räumliche Voraussetzungen geprüft. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Versicherungen und den gesetzlichen Grundlagen. Auch während Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bietet die Fachberatungsstelle des SKFM Velbert/Heiligenhaus Ihnen fachliche Begleitung und vermittelt Ihnen passend zu Ihrem Betreuungsangebot Tageskinder. 

5.1 Allgemeine Verwaltung

Kindertagespflegepersonen, die eine Betreuung in Velbert anbieten möchten, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.