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Baulastenverzeichnis - Auskunft / Eintragung
Kurzbeschreibung
Informationen zu Auskünften über Baulasten sowie zur Eintragung einer Baulast
Beschreibung
Sie möchten wissen, ob für ein Grundstück eine Baulast besteht?
Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise jede Grundstückseigentümerin und jede öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder jeder öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur kann Informationen über das Baulastenverzeichnis erhalten. Aber auch alle anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, können Auskünfte bekommen.
Die schriftliche Auskunft können Sie formlos anfordern. Ihre Anfrage muss folgende Angaben enthalten:
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie Straße und Hausnummer des angefragten Grundstücks
- Ihre Anschrift zur Versendung der Baulastenauskunft sowie des Gebührenbescheides
- (Formlose) Vollmacht des Grundstückseigentümers, falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Sie möchten eine Baulast neu eintragen lassen?
Für einen Antrag auf Eintragung einer Baulast benutzen Sie bitte das Formular unter Downloads.
Die Gebühr für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beträgt
- bei belasteten Grundstücken (das bedeutet „Baulast vorhanden“)
je Grundstück: 50 bis 150 Euro - bei unbelasteten Grundstücken (das bedeutet „keine Baulast vorhanden“)
je Grundstück: 30 Euro (1 Flurstück)
Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt 50 bis 250 Euro je nach Art der Baulast sowie der Anzahl der betroffenen Flurstücke.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnungsamt
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Sondermann
Baulasten / Baulastenauskünfte und Abgeschlossenheitsbescheinigungen- Telefon:
- 02051 26-2673
- E-Mail:
- baulasten@velbert.de