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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

Kurzbeschreibung

Informationen zur Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Beschreibung

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Bildung von Wohneigentum?

Für die Schaffung von Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden und bei Neubauten muss das Wohn- und Teileigentum nach WEG gebildet werden. Als Grundlage für die Teilungserklärung der Notare oder Notarinnen und für die Eintragung in den Grundbüchern ist dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung wird Ihnen vom Bauordnungsamt ausgestellt. 

Jede Grundstückseigentümerin oder jeder Grundstückseigentümer oder die von diesen bevollmächtigten Personen können hierzu einen Antrag stellen.

Das Bauordnungsamt prüft, ob die gebildeten Eigentumswohnungen baulich hinreichend von anderen Wohnungen abgeschlossen sind. 

Für einen Antrag auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit benötigen Sie die Aufteilungspläne und einen aktuellen Grundbuchauszug. 

Unter Downloads finden Sie das Antragsformular. Ebenso sind darin die wichtigsten Informationen zu den benötigten Unterlagen, insbesondere zu den Aufteilungsplänen, sowie zu den Gebühren aufgeführt. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen