BIS: Suche und Detail

Briefwahl

Kurzbeschreibung

Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist beendet. Die nachfolgenden Informationen werden rechtzeitig vor den Kommunalwahlen im September 2025 aktualisiert.

Beschreibung

Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben.

Aufgrund der Postlaufzeiten fordern Sie ab sofort bitte KEINE Briefwahlunterlagen mehr zum Postversand an. 

Aufgrund der kurzen Zeit bis zum Wahltag wird empfohlen, die Stimme entweder am Wahltag (23. Februar 2025) direkt im Wahllokal oder bis zum 21. Februar 2025, in einem der Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg oder -Neviges abzugeben (siehe 4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen). Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr im Rathaus vorliegen. Später eigegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 

Briefwahlunterlagen nicht angekommen?

Wurden Briefwahlunterlagen beantragt, sind aber bislang nicht eingetroffen oder möglicherweise verloren gegangen, besteht noch bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Da ohne gültigen Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl abgestimmt werden kann, ist es entscheidend, frühzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufzunehmen, um rechtzeitig Ersatzunterlagen zu erhalten. Das Projektteam Wahlen ist telefonisch unter der 02051/26-2567 oder 02051/26-2235 erreichbar.

 

4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden.
Der genaue Starttermin der Briefwahlbüros wird rechtzeitig über Pressemitteilungen, die städtische Website sowie die sozialen Medien bekanntgegeben.

Ab dem 06.02.2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122).

Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem 06.02.2025:

  • montags von 07:30 - 16 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
  • donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
  • freitags von 07:30 - 12 Uhr


Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.

Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13,  ab dem 07.02.2025:

  • dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
  • freitags von 10 - 13 Uhr

 

Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64,  ab dem 06.02.2025:

  • montags von 10 - 13 Uhr
  • donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Hinweis: An Samstagen werden keine Wahlunterlagen ausgestellt.


Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 27 (4) BWO kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, bis 15 Uhr ausgestellt werden.

5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.

Wahlraumfinder für die Bundestagswahl am 23.02.2025:

Hier finden Sie den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
Hinweis: Auf der erscheinenden Seite zusätzlich auf "Wo ist mein Wahllokal?" klicken

 

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen