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Vaterschaftsanerkennung im Rahmen der Geburtsanzeige für in Velbert geborene Kinder

Kurzbeschreibung

Informationen zur Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

Beschreibung

Wird dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin die Geburt des Kindes einer unverheirateten Mutter angezeigt, kann er/sie den Vater erst in das Geburtenbuch eintragen, wenn dieser seine Vaterschaft durch eine öffentlich beurkundete Erklärung anerkannt hat. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich.

Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter des Kindes ebenfalls durch eine öffentlich beurkundete Erklärung zustimmen.
Steht ihr die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind der
Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Sind der Vater oder die Mutter nicht voll geschäftsfähig, bedarf die Vaterschaftsanerkennung auch noch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Wird die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt, das während eines laufenden
Scheidungsverfahrens geboren ist, muss auch der Ehemann der Kindesmutter zustimmen.

Sämtliche Erklärungen müssen beurkundet werden vor dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin, einer Urkundsperson des Jugendamtes oder einem Notar beziehungsweise einer Notarin.

Beim Standesamt Velbert werden Vaterschaftsanerkennungen nur für in Velbert geborene Kinder im Rahmen der Geburtsbeurkundung entgegengenommen!

Soll die Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin erklärt werden, ist die Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Vorzulegen sind jeweils gültige Reisepässe oder Personalausweise.

Eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen