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Namensführung von Eheleuten

Kurzbeschreibung

Informationen zur Namensführung von Ehepaaren, die ab dem 01. Mai 2025 heiraten

Beschreibung

Ehepaare können bei Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehenamen bestimmen. Nähere Informationen zur möglichen Namensführung entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden "Schaubild Namensführung Ehegatten".

Eine in einer Ehe lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen.

Für Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, gelten besondere Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihre*n Ansprechpartner*in im Standesamt.

Die Bearbeitung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Gebühr: 30 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Schütz
    Teamleitung, Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für A-G, Eheschließung mit ausländ. Beteiligung, Nachbeurkundung ausländ. Eheschließungen

    Telefon:
    02051 26-2509
    E-Mail:
    bettina.schuetz@velbert.de

  • Frau Jendrysek
    stellv. Teamleitung Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für H-P

    Telefon:
    02051 26-2314
    E-Mail:
    a.jendrysek@velbert.de

  • Frau von Polheim
    Standesbeamtin, Anmeldung Eheschließung, Nachträgliche Namenserklärungen Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche und Angleichungserklärungen für Q-Z, Eheurkunden, Abschriften aus dem Eheregister

    Telefon:
    02051 26-2505
    E-Mail:
    anke.vonpolheim@velbert.de