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Leichenpass

Kurzbeschreibung

Informationen zur Ausstellung eines Leichenpasses

Beschreibung

Für die Beförderung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.

  • ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde
  • Bescheinigung des Amtsarztes oder der Amtsärztin über die zweite Leichenschau (§ 16 Abs. 5 BestG NRW; Ausnahme bei Freigabe durch die Staatsanwaltschaft)

Die Gebühr zur Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 15 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Dudat
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für I-P, Beurkundung von Sterbefällen für Q-Z, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2307
    E-Mail:
    gaby.dudat@velbert.de

  • Frau Rose
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für A-H, Beurkundung von Sterbefällen für I-P, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2504
    E-Mail:
    petra.rose@velbert.de

  • Frau Jansen
    Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für Q-Z, Beurkundung von Sterbefällen für A-H, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden

    Telefon:
    02051 26-2395
    E-Mail:
    sarah.jansen@velbert.de

  • Frau König
    Allg. Ordnungsangelegenheiten

    Telefon:
    02051 26-2196
    E-Mail:
    ordnungundgewerbe@velbert.de