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Leichenpass

Kurzbeschreibung

Informationen zur Ausstellung eines Leichenpasses

Beschreibung

Für die Beförderung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.

  • ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde
  • Bescheinigung des Amtsarztes oder der Amtsärztin über die zweite Leichenschau (§ 16 Abs. 5 BestG NRW; Ausnahme bei Freigabe durch die Staatsanwaltschaft)

Die Gebühr zur Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 15 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen