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Urkunden aus dem Standesamt

Kurzbeschreibung

Informationen zur Ausstellung von Personenstandsurkunden

Beschreibung

Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Velbert online beantragen: 

1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können als internationale Urkunden, also auch mehrsprachig, oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Velbert nur Urkunden für die in Velbert registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Velberter Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Velbert war oder eine Geburt im Ausland im Velberter Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Velbert ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.

Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. Eine persönliche Beantragung kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.

 

Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen::

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
  • Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
  • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
  • Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)

Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:

  • Geburtseinträge 110 Jahre
  • Heiratseinträge 80 Jahre
  • Sterbeeinträge 30 Jahre

Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.

Personenstandsurkunden:

  • 16 Euro pro Urkunde
  • 8 Euro für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

Auskunft aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit) - hier ist eine Beantragung über Onlinedienstleistungen nicht möglich:

  • 8 Euro pro Auskunft
  • 4 Euro für jede weitere Auskunft, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, beispielsweise zur Beantragung von Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen