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Gewerbemeldungen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Beschreibung

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund ist die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender ist jede Person, die haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Es gibt folgende Möglichkeiten der Gewerbemeldung:

 

1. Gewerbemeldung online bei der Stadt Velbert vornehmen

An-, Ab- und Ummeldung können Sie jetzt einfach und bequem von zu Hause aus erledigen. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen).

Des Weiteren übermitteln Sie uns bitte auf elektronischem oder postalischem Weg bei einer An- und Ummeldung (nur bei Änderung der Tätigkeit) folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie die Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (beispielsweise Bewachererlaubnis, Handwerkskarte etc.)


per Email an: ordnungundgewerbe@velbert.de
per Fax an: 02051/262588
postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Gegebenenfalls werden Unterlagen schriftlich nachgefordert.

Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post oder Fax sowie die dazu ggf. erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid innerhalb von wenigen Tagen per Post zugeschickt. Sollten wir noch Fragen haben bzw. Unterlagen benötigen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Mit Erhalt dieser Bestätigung mit Siegel und Unterschrift ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam.

Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen Ihr Legitimationsdokument (Personalausweis) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt.

2. Gewerbemeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen

An-, Ab- und Ummeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Die beizufügenden Unterlagen können dort direkt bei der Antragstellung hochgeladen werden. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen).

3. Gewerbemeldung per Post oder Fax vornehmen

Die An-, Ab- und Ummeldung können Sie schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare (siehe Downloads) vornehmen. Dies erfolgt postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert

Die Zusendung per Fax an (02051) 26-2588 ist zulässig.

4. Gewerbemeldung persönlich vornehmen

Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1 , Gebäude A, Raum: A 142, 42551 Velbert, erfolgen. 
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.
Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da die Daten direkt erfasst werden.

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes (bei ausländischen Pässen zusätzlich mit der letzten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
  • eventuell Vollmacht 

zusätzlich:

 

  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
    Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
    Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können nicht als Tätigkeit berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

  • 26,00 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
  • 33,00 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • 15,00 Euro für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
  • Gewerbeabmeldung gebührenfrei