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PIN Rücksetzdienst für den Online-Ausweis

Kurzbeschreibung

Informationen zum PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Beschreibung

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr zur Verfügung.

Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor im ServiceBüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

 

Mithilfe des Online-Ausweises (auch Online-Ausweisfunktion genannt) können Sie sich sicher und bequem bei Unternehmen und Behörden online ausweisen.

Sie benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.

Der PIN-Rücksetzbrief kann online bestellt werden und enthält eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird Ihnen an Ihre auf dem Personalausweis angegebene Meldeanschrift (Hauptwohnung) gesandt.

Voraussetzungen für die Online-Beantragung:

  • Deutscher Personalausweis oder eID-Karte
  • Aktuelle deutsche Meldeadresse
  • Geeignetes Smartphone oder Lesegerät
  • Installierte AusweisApp2

Für den PIN-Rücksetzbrief fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen