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Namenserklärung für Kinder
Kurzbeschreibung
Informationen zur Namenserklärung für Kinder
Beschreibung
Folgende Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder sind möglich:
- Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)
Die jeweiligen Voraussetzungen für die Namenserklärung sowie die beizubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei der zuständigen Standesbeamtin.
Gebühr: 30 Euro
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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- E-Mail:
standesamt@velbert.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Rose
Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für A-H, Beurkundung von Sterbefällen für I-P, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden- Telefon:
- 02051 26-2504
- E-Mail:
- petra.rose@velbert.de
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Frau Dudat
Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für I-P, Beurkundung von Sterbefällen für Q-Z, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden- Telefon:
- 02051 26-2307
- E-Mail:
- gaby.dudat@velbert.de
-
Frau Jansen
Standesbeamtin, Beurkundung von Neugeborenen, Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder und Erklärungen Selbstbestimmungsgesetz für Q-Z, Beurkundung von Sterbefällen für A-H, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden- Telefon:
- 02051 26-2395
- E-Mail:
- sarah.jansen@velbert.de