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Rentenantrag / Antrag auf Kontenklärung

Onlineservice

Kurzbeschreibung

Die Versicherungstelle und Rentenstelle der Stadt Velbert ist vorübergehend geschlossen.

Aktuell können keine neuen Termine in Versicherungs- und Rentenangelegenheiten vereinbart werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder (Renten-)Anträgen an die folgenden Servicezentren der Deutschen Rentenversicherung:

Service-Zentrum Wuppertal

Wupperstraße 14, 42103 Wuppertal

Tel.:  0202 4595-01

Tel.:  0202 4595-1961

Mail: service-zentrum.wuppertal@drv-rheinland.de

Service-Zentrum Essen

Hindenburgstraße 88. 45127 Essen

Tel.: 0201 1898-01

Tel.: 0201 1898-1961

Mail: service-zentrum.essen@drv-rheinland.de

Beschreibung

Herzlich Willkommen in der Versicherungsstelle der Stadt Velbert

Wir sind in folgenden Angelegenheiten für Sie da:

  • Aufnahme von Rentenanträgen
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung


Wichtig!

In der Versicherungsstelle der Stadt Velbert findet keine Rentenberatung statt. Bitte wenden Sie sich für eine Rentenberatung an ein Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung, beispielsweise in Wuppertal, Essen oder Düsseldorf.

Antrag auf Witwen-, Witwerrente und/oder Waisenrente:
Hat Ihr verstorbener Ehemann/Ihre verstorbene Ehefrau bereits eine Rente bezogen und haben Sie als Witwe oder Witwer bereits die Mitteilung über die Vorschusszahlung erhalten, bringen Sie bitte auch diesen Bescheid und den ersten Rentenbescheid mit.
Alle weiteren Informationen gibt es hier.

Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente:
Denken Sie bitte zusätzlich an die ausführliche Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger. Ebenso wird eine Aufstellung Ihrer Krankenversicherungsverhältnisse ab dem 01.01.1995 benötigt, das heißt die Zeiträume, wann Sie bei welcher Krankenkasse versichert waren und ob sie selbst beziehungsweise familienversichert waren. Haben Sie Ihre Krankenkasse seit dem 01.01.1995 nicht gewechselt, entfällt diese Aufstellung. Zusätzlich wird die letzte Gehaltsabrechnung benötigt.
Alle weiteren Informationen gibt es hier.

Was Sie mitbringen sollten, wenn Sie Zeiten in Polen oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) geltend machen möchten, können Sie hier nachlesen.

Eine Terminvereinbarung ist notwendig: Die Aufnahme von Anträgen ist sehr zeitintensiv. Daher ist die Terminvereinbarung grundsätzlich erforderlich.

Termine können Sie telefonisch unter 02051 26-2351 an folgenden Tagen:

  • Montag: 8-9 Uhr
  • Dienstag: 8-9 Uhr
  • Mittwoch: 13-14 Uhr  vereinbaren oder

senden Sie eine E-Mail an martina.bauer@velbert.de mit Ihren Terminwünschen. Bitte geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer und Ihre Rentenversicherungsnummer an, damit eine verbindliche Terminvereinbarung erfolgen kann.

Freitags von 8-11:30 Uhr ist eine offene Sprechstunde eingerichtet. In dieser Zeit können Sie auch persönlich einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie auch hierzu immer Ihre Rentenversicherungsnummer mit! In der offenen Sprechstunde am Freitag findet keine Antragsannahme statt. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen