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Ratenzahlungsantrag im Bereich der Vollstreckung

Kurzbeschreibung

Informationen zur Ratenzahlung im Bereich der Vollstreckung

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen in Form von monatlichen Raten zu beantragen. Dazu gehören beispielsweise Forderungen, die bereits von der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde gemahnt wurden oder Forderungen von anderen Behörden, die im Rahmen von Amts- und Vollstreckungshilfeersuchen zur Vollstreckung angekündigt wurden.

Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung kann nur getroffen werden, wenn die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist. Es darf keine amtsbekannte Zahlungsunwilligkeit für frühere Forderungen vorliegen.

Zur Beantragung einer Ratenzahlung wenden Sie sich bitte an den/die im Briefkopf der Mahnung beziehungsweise Ankündigung genannten Sachbearbeiter beziehungsweise Sachbearbeiterin.

Kopien von Einkommensnachweisen, wahlweise:

  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Bescheide über den Bezug behördlicher Leistungen wie z. B. ALG II / Grundsicherung
  • Bei Gewerbetreibenden eine aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)

Die Unterlagen sind mit dem Ratenzahlungsantrag innerhalb von zehn Tagen dem/der zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zuzusenden.

Sie erhalten in der Regel innerhalb einer Woche nach Eingang der Unterlagen eine Antwort.

Zahlungen sind per Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Velbert zu leisten. Lastschrifteinzüge sind nicht möglich.

Zuständige Einrichtungen