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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Beschreibung

Jegliche Aufstellung von „Objekten“ im öffentlichen Verkehrsraum ist rechtlich
a) ein Hindernis im Sinne des Verkehrsrechts und
b) eine Sondernutzung nach dem Wegerecht.

Somit muss die antragstellende Person für jede Aufstellung eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und eine Sondernutzungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erhalten. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, beides durch eine Genehmigung zu legitimieren.

Als „Objekte“ kommen beispielsweise folgende Hindernisse beziehungsweise Sondernutzungen in Frage: Gerüste, Container, Warenauslagen, Kundenstopper, Außengastronomie, Info-Stände.

Wer beabsichtigt, solche Gegenstände im öffentlich genutzten Verkehrsraum abzustellen, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Hierfür ist der unter Downloads beigefügte Antrag mit der Art der Sondernutzung, der Ortsangabe, persönlichen Daten, m²-Angabe der Sondernutzung und der gewünschten Dauer auszufüllen. Darüber hinaus sind zwingend die unter 2. + 3. geforderten Angaben, beispielsweise zur Fahrbahnbreite, anzugeben.

Der Antrag hierfür ist mindestens eine Woche vorher einzureichen.

Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

Besonderheit Kräne und Hubwagen etc.:
Die Aufstellung von Arbeitsgeräten im öffentlichen Verkehrsraum, wie beispielsweise Kräne, Hubwagen und Lastenaufzüge, bedürfen neben der Hindernis- beziehungsweise Sondernutzungserlaubnis auch einer verkehrsregelnden Anordnung, mit der festgelegt wird, wie diese Geräte abgesichert und der Verkehr geleitet werden muss. Hier ist es ratsam, vorher Kontakt zu der Straßenverkehrsbehörde, Herrn Kagel unter 02051-26-2707 oder karsten.kagel@velbert.de, aufzunehmen, um die notwendige Antragstellung abzustimmen. Oftmals wird die Vorlage eines Verkehrszeichenplanes erforderlich. Neben dem  Antrag auf Sondernutzungsgenehmigung ist dann auch der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen (siehe Downloads) auszufüllen. Der Antrag hierfür ist mindestens 14 Tage vorher einzureichen.

Besonderheit Außengastronomie:
In Velbert wird die Außengastronomie gefördert. Der Genehmigungszeitraum reicht vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Seit 2021 werden laut Beschluss des Rates der Stadt Velbert keine Gebühren für die Genehmigung der Außengastronomie erhoben. Dies gilt solange, bis der Rat der Stadt Velbert eine anderweitige Regelung beschließt. Neben dem Antrag auf Sondernutzung ist bei Neubeantragungen ein Lageplan im Maßstab 1:100 einzureichen, aus dem die gewünschte Aufstellung der Tische und Stühle ersichtlich wird. Lagepläne können über die Technischen Betriebe Velbert AöR, Am Lindenkamp 31, 42551 Velbert, Geschäftsbereich Vermessung, bezogen werden. Sollten gaststättenrechtliche Erlaubnisse erforderlich sein (Alkoholausschank), ist zusätzlich ein Antrag beim Ordnungsamt zu stellen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen