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Hundehaltung - Anzeige von Vorfällen

Kurzbeschreibung

Informationen zum Hundegebell, zur Hundehaltung im Freien und zu Beißvorfällen

Beschreibung

Hundegebell

Nach § 12 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW sind Tiere so zu halten, dass niemand durch den vom Tier ausgehenden Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird. Der Halter beziehungsweise die Halterin hat gerade bei Hunden für eine entsprechende Erziehung zu sorgen. Eine mehr als nur geringfügige Belästigung liegt für das Ordnungsamt vor, wenn der Hund am Tag insgesamt länger als 30 Minuten oder länger als 10 Minuten ununterbrochen bellt. Wenn das der Fall ist und der Hundehalter beziehungsweise die Hundehalterin sich in einem Gespräch nicht einsichtig zeigt, kann eine schriftliche Anzeige beim Ordnungsamt erstattet werden. In der Anzeige müssen die Zeiten der Störungen aufgeführt und Zeugen benannt werden.

Folgende Angaben sind beizufügen:

  • Name und Adresse des Halters oder der Halterin
  • Lärmprotokoll mit Dauer und Uhrzeit

 

Hundehaltung im Freien

Hunden, die auf Höfen oder in Zwingern gehalten werden, muss eine gegen Witterungseinflüsse geschützt Rückzugsmöglichkeit geboten werden. Das Anbinden eines Tieres (sogenannte Kettenhund) ist nicht erlaubt. Es ist dafür zu sorgen, dass das jeweilige Grundstück so hergerichtet wird, dass der Hund das Gelände nicht unkontrolliert verlassen kann. Dabei muss auch an die Vermeidung möglicher Lärmbelästigungen für die Anwohner, insbesondere während der Nachtzeit, gedacht werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Kreisveterinäramt Mettmann. Die Meldung an den Kreis erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Velbert.

Folgende Angaben sind beizufügen:

  • Name und Adresse des Halters oder der Halterin
  • Ort der Haltung und Art der Unterbringung
  • Augenscheinlicher Zustand des Hundes

 

Beißvorfall

Kommt es zu einem Hundebiss, kann unabhängig von der privatrechtlichen Verfolgung einer Schädigung durch einen Hund (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und den eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Vorfall auch ordnungsrechtlich aufgegriffen werden, um die Hundehaltung an sich zu überprüfen. Ein Hinweis, ob und gegebenenfalls bei welcher Polizeidienststelle Sie in dieser Sache bereits eine Strafanzeige gestellt haben, ist für die weitere Bearbeitung der Sache hilfreich. Falls Sie noch keine Anzeige erstattet haben, empfehlen wir, dies unverzüglich nachzuholen.

Folgende Angaben sind beizufügen:

  • Name des Halters oder der Halterin
  • Ort, Zeit und Datum des Vorfalls
  • War der Hund angeleint?
  • Kam es zur Sachbeschädigung und/oder Verletzung? (Mögliche Fotos der Sachbeschädigung/Verletzung, ärztliche Diagnosen, Rechnungen usw. beifügen)

Zur Meldung einer der drei Vorfälle setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Kontaktpersonen des Ordnungsamtes in Verbindung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen