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Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Kurzbeschreibung

Informationen zu Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Alle Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken, sind durch die Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeiten im öffentlichen Bereich, oder im privaten Bereich ausgeübt werden (beispielsweise Straßenbau in einer Privatstraße, die für den Allgemeinverkehr geöffnet ist).

Zwingend anzugeben ist der Bauzeitraum, die Arbeitsstelle, die vor Ort festgestellten Maße der Fahrbahn-, Gehweg-, Parkstreifen-, Grünstreifen- und gegebenenfalls Radwegbreiten (siehe Baustellenantrag).

Kann die Baustelle nach einem Regelplan abgesichert werden, so ist dieser dem Antrag beizufügen. Ist die Absicherung jedoch aufwendiger oder enthalten die Regelpläne nicht abschließend alle notwendigen Verkehrsregelungen, so ist die antragstellende Person verpflichtet, einen Verkehrszeichenplan zu erstellen und dem Antrag beizufügen. 

Als verantwortliche Person kann benannt werden, wer jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten bezüglich des Arbeitsablaufes verfügt. Sie kann eine Vertretung mit gleichen Voraussetzungen benennen.

Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

Gemäß den Bestimmungen der StVO und der RSA (Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) ist der Antrag mindestens 14 Tage vorher einzureichen. Bei Baumaßnahmen von mehr als drei Monaten Dauer, mindestens vier Wochen vorher.

Die zuständigen Straßenbaulastträger lassen nur in der Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirmen im öffentlichen Verkehrsraum arbeiten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin eine Privatperson ist. Sollten Sie den Nachweis der Handwerksrolleneintragung in Velbert noch nicht erbracht haben, müssen Sie sich vor einer Antragstellung nach § 45 VI StVO mit den Technischen Betrieben Velbert AöR in Verbindung setzen und den erforderlichen Nachweis erbringen. Weitere Details finden Sie hier.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen