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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Informationen zum Fischereischein
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben möchte, muss unabhängig vom Alter im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Er darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen. Der Fischereischein kann für ein Jahr oder fünf Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschließlich dem laufenden Jahr.
Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung von Inhabern und Inhaberinnen eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein wird immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert.
Arten der Fischereischeine
- Jugendfischereischein: Für Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nur gültig in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaberin. (Gültigkeit ein Jahr)
- Fischereischein: Für alle Personen ab 14 Jahren mit erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung. (Gültigkeit ein oder fünf Jahre)
- Sonderfischereischein: Für Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Nur gültig in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereinhaberin. (Gültigkeit ein oder fünf Jahre)
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
Bei Ausstellung/Verlängerung des Jugendfischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Lichtbild
Bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- Lichtbild
- Ggf. aktueller Fischereischein bei Verlängerung
Bei der Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Lichtbild
- Nachweis des Arztes über den Wegfall der Fischereiprüfung
- 8 Euro für einen Jugendfischereischein
- 16 Euro für einen Fischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
- 48 Euro für einen Fischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- ServiceBüro
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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- Telefon:
02051 26-2320 - Fax:
02051 26-2327 - E-Mail:
servicebuero@velbert.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 02051 26-2320
- E-Mail:
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