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Befahren der Fußgängerzone
Kurzbeschreibung
Informationen zur Sondergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Fußgängerzonen sind vom Rat der Stadt Velbert gewidmete Bereiche, die ausnahmslos den Fußgängern und Fußgängerinnen vorbehalten sind. Einzige Ausnahme ist der berechtigte Lieferverkehr werktags zu den Geschäften in der Zeit von 18:30 bis 10:30 Uhr und nochmals von 13:00 bis 14:30 Uhr. Wer außerhalb dieser Zeiten oder aus einem anderen Anlass als der Anlieferung eines Geschäftes in die Fußgängerzone einfahren will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung.
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Fußgängerzonen finden Sie unter Downloads. Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.
- Tagesausnahmegenehmigung 20 Euro
- bis drei Tage Ausnahmegenehmigung 40 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsbehörde
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- Am Lindenkamp 33
- 42549 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Hamacher
Parkausweise, Gurtbefreiung, Schutzhelmbefreiung, Transparentgenehmigungen, Container- und Gerüstgenehmigungen, Infostände- Telefon:
- 02051 26-2747
- E-Mail:
- katrin.hamacher@velbert.de
-
Frau Sieg
Parkausweise, Gurtbefreiung, Schutzhelmbefreiung, Transparentgenehmigungen, Container- und Gerüstgenehmigungen, Infostände- Telefon:
- 02051 26-2698
- E-Mail:
- claudia.sieg@velbert.de