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Parkausweis Handwerk / Ambulante Soziale Dienste

Kurzbeschreibung

Informationen zur Ausstellung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste

Onlinedienstleistung

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Beschreibung

Die Parkausweise für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste können bei der Stadt Velbert für folgende Geltungsbereiche beantragt werden:

  • Stadt Velbert (nur Ambulante Soziale Dienste)
  • Land Nordrhein-Westfalen 

Antragsberechtigt sind:

  • Handwerksbetriebe (eingetragen in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer),
  • Gewerbetreibende, die erfahrungsgemäß auch dauerhaft schwere Gegenstände mit sich führen müssen, sowie
  • Ambulante Soziale Dienste

mit Sitz in Velbert.

Von den Antragsberechtigten können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Velbert beantragt werden.

Für diese Ausnahmegenehmigungen müssen entscheidungsrelevante Unterlagen beigefügt werden:

  1. Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
  2. Fotos der beantragten Fahrzeuge mit entsprechenden Firmenaufklebern
  3. Nachweis der Anerkennung als gemeinnützige Organisation (nur Ambulante Soziale Dienste)
  4. Gewerbeanmeldung (nur Handwerksbetriebe)
  5. Handwerkskarte der Handwerkskammer Düsseldorf (nur Handwerksbetriebe)

Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.

Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen 

Die Ausnahmetatbestände sind:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
  • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen

Geltungsbereich Stadt Velbert 

Die Ausnahmetatbestände sind:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
  • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung.

 

Für eine Ausnahmegenehmigung können mehrere Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei den Ersatzfahrzeugen muss es sich ebenfalls um Firmenfahrzeuge handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.

Geltungsbereich Stadt Velbert (Ambulante Soziale Dienste)

40 Euro/Jahr/Fahrzeug (inklusive Ersatzfahrzeuge)

Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen 

240 Euro/Jahr/Ausweis, jeder weitere Ausweis 120 Euro

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen