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Lebensbescheinigung bei Bezug einer Rente aus dem Ausland
Kurzbeschreibung
Informationen zur Lebensbescheinigung bei Bezug einer Rente aus dem Ausland
Beschreibung
Beziehen Sie Rente aus dem Ausland, wird meist jährlich eine Lebensbescheinigung durch den ausländischen Rententräger angefordert. Diese Anforderung erfolgt mit einem Formular, das vom Rententräger an den Rentenempfangenden zugesandt wird.
- Formular des ausländischen Rententrägers (in deutscher Sprache)
- Ausweisdokument
Es sind ggf. Fristen des ausländischen Rententrägers zu beachten.
Die Bearbeitung erfolgt sofort bei persönlicher Vorsprache. Die Rentenempfangenden können das bestätigte Formular sofort mitnehmen. Sie können die offene Sprechstunde freitags von 8-12 Uhr nutzen oder einen Termin vereinbaren.
Es muss ein Formular des ausländischen Rententrägers in deutscher Sprache vorliegen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Die Vorlage eines Ausweisdokuments ist zwingend erforderlich.
Die Bestätigung einer Lebensbescheinigung ist kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Versicherungsstelle
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Bauer
Versicherungsstelle- Telefon:
- 02051 26-2351
- E-Mail:
- martina.bauer@velbert.de