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Befahren gesperrter Straßen
Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Straßen, die für Fahrzeuge allgemein oder für einzelne Fahrzeugarten (z. B. Lkw) gesperrt sind, dürfen von diesen nicht befahren werden. Besteht ein begründetes Interesse, eine gesperrte Straße im Einzelfall dennoch zu befahren, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen finden Sie unter Downloads. Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.
- Tagesausnahmegenehmigung 20 Euro
- bis drei Tage Ausnahmegenehmigung 40 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsbehörde
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- Am Lindenkamp 33
- 42549 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Hamacher
Parkausweise, Gurtbefreiung, Schutzhelmbefreiung, Transparentgenehmigungen, Container- und Gerüstgenehmigungen, Infostände- Telefon:
- 02051 26-2747
- E-Mail:
- katrin.hamacher@velbert.de
-
Frau Sieg
Parkausweise, Gurtbefreiung, Schutzhelmbefreiung, Transparentgenehmigungen, Container- und Gerüstgenehmigungen, Infostände- Telefon:
- 02051 26-2698
- E-Mail:
- claudia.sieg@velbert.de