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Personenbezogener Behindertenparkplatz

Kurzbeschreibung

Informationen zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL".

Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind. Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto wird verglichen mit dem Interesse anderer Autofahrer/innen, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.

Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden (maximal für fünf Jahre).

Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes finden Sie unter Downloads. Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" oder "BL"
  • Bei Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen wird eine Kopie des Feststellungsbescheides benötigt.
  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und des Führerscheins: Wenn Sie selbst keinen Führerschein haben, dann eine Kopie des Führerscheins der Person, die Sie fährt.
  • Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie Ihr Auto benutzen. Es reichen dabei allgemeine Angaben wie zum Beispiel: Arztbesuche, Einkäufe, Therapien, Weg zur Arbeit.
  • Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag auf einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung
  • Bescheinigung der arbeitgebenden Person bei Antrag auf einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle
  • Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung keine 100 Meter zurücklegen können, bitte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die Ihnen zumutbare Wegstrecke in Metern beifügen. Aus dieser Bescheinigung sollte ebenfalls hervorgehen, ob Sie bei längeren Wegstrecken oder eventuell grundsätzlich auf Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl oder sonstige Hilfsmittel) angewiesen sind.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen