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Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Kurzbeschreibung
Informationen zur Minderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wird die Straßenreinigung oder der Winterdienst für mindestens einen Monat eingestellt oder für mindestens drei Monate eingeschränkt (beispielsweise wegen der Einrichtung einer Baustelle), kann ein Antrag auf Reduzierung der Gebühren gestellt werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für die folgende Jahresveranlagung gestellt werden.
Die Anträge werden in der Regel umgehend nach Eingang bearbeitet.
Eine Gebührenminderung wird in der Regel nicht ausgesprochen, wenn die Straßenreinigung oder der Winterdienst durch parkende Fahrzeuge, Straßeneinbauten oder nur auf einem Teilstück der Straße durchgeführten Bauarbeiten nicht optimal erfolgen kann.
Die Reinigungsleistung muss tatsächlich unterblieben (mindestens ein Monat) beziehungsweise eingeschränkt (mindestens drei Monate) sein.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steueramt
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Eckhoff
Grundabgaben Velbert-Mitte (PLZ-Bereich 42549 ohne Am Berg und Birth)- Telefon:
- 02051 26-2390
- E-Mail:
- l.eckhoff@velbert.de
-
Frau Lomberg
Grundabgaben Velbert-Neviges-Ost, Tönisheide und Langenhorst- Telefon:
- 02051 26-2251
- E-Mail:
- monika.lomberg@velbert.de
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Herr Lorenberg
Grundabgaben Velbert-Langenberg und Neviges-West- Telefon:
- 02051 26-2389
- E-Mail:
- boris.lorenberg@velbert.de
-
Frau Zech
Grundabgaben Velbert-Mitte (PLZ-Bereich 42551 ohne Langenhorst)- Telefon:
- 02051 26-2357
- E-Mail:
- sabine.zech@velbert.de
-
Herr Janik
Grundabgaben Velbert-Mitte Am Berg und Birth- Telefon:
- 02051 26-2238
- E-Mail:
- tim-joel.janik@velbert.de