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Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Kurzbeschreibung

Informationen zur Minderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Beschreibung

Wird die Straßenreinigung oder der Winterdienst für mindestens einen Monat eingestellt oder für mindestens drei Monate eingeschränkt (beispielsweise wegen der Einrichtung einer Baustelle), kann ein Antrag auf Reduzierung der Gebühren gestellt werden.

Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für die folgende Jahresveranlagung gestellt werden.

Die Anträge werden in der Regel umgehend nach Eingang bearbeitet.

Eine Gebührenminderung wird in der Regel nicht ausgesprochen, wenn die Straßenreinigung oder der Winterdienst durch parkende Fahrzeuge, Straßeneinbauten oder nur auf einem Teilstück der Straße durchgeführten Bauarbeiten nicht optimal erfolgen kann.

Die Reinigungsleistung muss tatsächlich unterblieben (mindestens ein Monat) beziehungsweise eingeschränkt (mindestens drei Monate) sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen