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Untersuchungsberechtigungsschein für Jugendliche

Kurzbeschreibung

Informationen zum Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Untersuchungsberechtigungsschein (USB) muss vor der Untersuchung beantragt werden. In der Arztpraxis muss die UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vorgezeigt werden. Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.

Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie ONLINE beantragen. Innerhalb weniger Sekunden nach Absenden des Antrags erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins in digitaler Form. Für die Beantragung benötigen Sie ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. 
Wie die Online-Beantragung funktioniert, erfahren Sie in diesem kurzen Video.

In Ausnahmefällen können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein vor Ort im ServiceBüro bei persönlicher Vorsprache erhalten. Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen.

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (für Online-Beantragung)
  • ein Ausweisdokument (für Beantragung im Servicebüro)

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins in digitaler Form. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (nur wenn eine Online-Beantragung nicht möglich ist):
Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache im ServiceBüro erhalten. Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins in Papierform.

Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins ist kostenlos.