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Beistandschaft und Unterhalt für Kinder

Kurzbeschreibung

Informationen zu Beistandschaft, Unterhalt für Kinder, Feststellung der Vaterschaft, Beurkundung, Unterhaltsvorschuss und Auskunft aus dem Sorgeregister

Beschreibung

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachdienstes Beistandschaft stehen Ihnen zur Seite und helfen, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche für Ihr Kind geltend gemacht werden sollen.

 

Beistandschaft
Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder. Wenn die außergerichtliche Beratung und Unterstützung nicht den gewünschten Erfolg hat, vertreten wir Ihr minderjähriges Kind auch vor Gericht, und zwar im Rahmen einer Beistandschaft im Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung und auf Zahlung von Unterhalt. Rechtsanwaltskosten würden damit für Sie entfallen. Junge Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützt werden.

Örtlich zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz des Kindes beziehungsweise am Wohnsitz des Elternteiles, bei dem das Kind lebt. Für die Sachbearbeitung ist maßgeblich der Familienname des Kindes beziehungsweise der Name der Mutter, falls das Kind noch nicht geboren ist.

 

Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt beziehungsweise nur geringfügige Zahlungen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragen. Weitere Auskünfte hierüber erteilt die Unterhaltsvorschusskasse.

 

Beurkundung
Wir beurkunden kostenfrei:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Unterhaltsverpflichtungen

 

Auskunft aus dem Sorgeregister
Wir stellen Sorgebescheinigungen (Negativatteste) aus.

Personalausweis der antragstellenden Person und gegebenenfalls die Geburtsurkunde des zu vertretenden Kindes.

5.1 Allgemeine Verwaltung

Alle Beratungen sind kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen