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Beteiligung an der Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beteiligung an der Bauleitplanung

Beschreibung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer sachgerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor: 

 

In der 1. Stufe werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Dazu zählen die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Hierzu werden die Pläne in der Regel in einer Versammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert. In einem Zeitraum von in der Regel zwei Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge vorzubringen.

 

In der 2. Stufe wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können alle Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme mit Änderungen oder Ergänzungen zu den Plänen abgeben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist bereitet die Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen auf und legt sie dem Rat zur Entscheidung vor.

Über das Online-Portal gibt es Informationen zu laufenden Verfahren und die Möglichkeit Stellungnahmen online abzugeben. Außerdem sind dort alle rechtsverbindlichen Pläne online abrufbar.

 

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen