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Wahlhelfer/in werden

Kurzbeschreibung

Die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag wird aller Voraussicht nach am 23.02.2025 stattfinden.

Beschreibung

Die Anmeldung als Wahlhelfer/in ist nun möglich.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

In 2025 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. 

Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Velbert 51 Wahlräume verteilt über das gesamte Stadtgebiet einrichten. Für die Auszählung der Briefwahlergebnisse werden zusätzlich 25 Briefwahlräume in der Gesamtschule Velbert-Mitte eingerichtet. Für jeden Wahlraum ist ein Wahlvorstand zu bilden.

Für die in 2025 stattfindende Bundestagswahl sucht die Stadt Velbert Freiwillige für die Ausübung des Wahlehrenamtes in unseren 51 Wahlräumen. 

Wer kann Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden?

Die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen möglichst Wahlberechtigte der Gemeinde sein. Das Ehrenamt kann also von jeder Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, übernommen werden.

Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten können wir fast immer berücksichtigen. Für dieses Ehrenamt sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Wie sieht der Wahltag aus?

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr vor Ort im jeweiligen Wahlraum. Die Wahl in den Wahlräumen dauert am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr, wobei sie hierbei eine Schicht von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr übernehmen. Im Anschluss erfolgt ab 18 Uhr die Ergebnisermittlung, bei der alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein müssen. 
Als Dank für die Unterstützung am Wahltag gibt es ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Sie haben Interesse?

Dann klicken Sie einfach auf den Link unter Onlinedienstleistungen und füllen den Online-Antrag aus.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen