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Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für soziale Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Velbert

Kurzbeschreibung

Informationen zur Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für soziale Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Velbert

Beschreibung

Mit Inkrafttreten der „Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Stadt Velbert zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich“ hat die Stadt Velbert eine Möglichkeit geschaffen, örtliche Verbände, Vereine und Organisationen finanziell zu fördern.

Um dem über den gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfeangebote der Bürgerinnen und Bürger (SGB II und SGB XII) hinausgehenden Bedarf gerecht zu werden, werden im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Finanzmittel für institutionelle Förderungen oder Projektförderungen angemeldet und durch den Rat der Stadt Velbert via Haushaltsbeschluss bereitgestellt.

Eine solche Förderung kann ausschließlich auf schriftlichen Antrag bewilligt werden (s. bitte Antragsformular).

- Vollständig ausgefülltes Antragsformular

- Stellenplan gem. Ziff. 4 des Antragsformulars

- Finanzierungs- und Kostenplan gem. Ziff. 4 des Antragsformulars

Der Antrag ist mittels vorgegebenem Antragsformular bis zum 30.06. eines Vorjahres bei der Abteilung 4.3 Sozialamt einzureichen.

Die Beantragung des freiwilligen Zuschusses ist kostenfrei. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen