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Gehwegabsenkung
Kurzbeschreibung
Antrag auf Gehwegabsenkung im Stadtgebiet Velbert
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Eine Gehwegabsenkung innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen in Velbert sind das die Technischen Betriebe Velbert AöR. Sollten wir in Ihrem Fall nicht Träger der Straßenbaulast sein, z.B. bei Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner bei den entsprechenden Behörden. Über unsere Straßensuche im Bereich Straßenreinigung, können Sie den Träger der jeweiligen Straße ebenfalls ermitteln.
Eine neue Gehwegabsenkung ist unter Umständen bei der Neuerschließung von Grundstücken und dem Bau von Stellplätzen, Garagen oder Carports erforderlich. Dieser Neubau von Stellplätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadt Velbert (Bauberatung und Baugenehmigung). Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, kann die bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche beantragt werden.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Gehwegabsenkung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan (maßstäblich) bei, aus dem die Lage und die Länge der gewünschten Absenkung hervorgeht (mit Bemaßung). Der Lageplan soll Angaben über die Lage, Länge und Breite des geplanten Stellplatzes, aber auch etwaige Schilderstandorte, Beleuchtungsmasten, Straßeneinläufe enthalten.
- Fotos des geplanten Absenkungsbereiches aus verschiedenen Perspektiven
Bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen dauert die Bearbeitung im Regelfall bis zu einem Monat.
Mit einer Grundstückszufahrt ist die verkehrsmäßige Erschließung eines Privatgrundstückes bereits ausreichend gesichert. Daher sollten zusätzlich geplante Stellplätze auf dem Privatgrundstück über diese eine Grundstückszufahrt geplant werden. Bei jeder weiteren Grundstückszufahrt bedarf es der Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie der Berücksichtigung von vorhandenem öffentlichem Parkplatzraum. Deshalb kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt zugestimmt werden.
Zusätzlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei geplanten Neu- oder Umbaumaßnahmen eine erteilte Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das Privatgrundstück bezieht. Die Grundstückszufahrten sind wie bereits erwähnt in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Es wird empfohlen vor Einreichung des Bauantrages die geplanten Grundstückszufahrten mit den Technischen Betrieben Velbert abzustimmen.
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens bei der TBV AöR einzureichen. Ist der Antrag unvollständig, wird der Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.
Die Sachprüfung wird erst eingeleitet, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig, plausibel und frei von Mängeln vorliegen.
Nach Genehmigung der Gehwegabsenkung müssen die erforderlichen Arbeiten nach den Vorgaben der Technischen Betriebe Velbert ausgeführt werden (s. Musterplan für die bauliche Gestaltung einer Grundstückszufahrt). Für die Bauausführung sind nur Fachunternehmen mit der Handwerkskarte Straßenbau im Stadtgebiet Velbert zugelassen.
Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller, die fachgerechte Ausführung wird von den Technischen Betrieben Velbert nach Beendigung der Baumaßnahme abgenommen.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zu befahrende Stellplatz mindestens 2,5x5,0m groß ist.
Die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster auf dem Privatgrundstück, um die Entwässerung der Fläche sicherzustellen ist im Vorfeld der Baumaßnahme hinsichtlich der Bauausführung mit den TBV AöR (02051 / 26-2762) abzustimmen.
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrags belaufen sich auf 54 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Technische Betriebe Velbert AöR
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- Am Lindenkamp 33
- 42549 Velbert
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- Telefon:
02051 26-2626 - Fax:
02051 26-2680 - E-Mail:
servicecenter.tbv@velbert.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02051 26-2628
- E-Mail:
- bozena.berger@velbert.de