BIS: Suche und Detail

Künstlername

Beschreibung

Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist unter einem Künstlernamen ein vom bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmen Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.

Die Eintragung ausschließlich des Geburtsnamens als Künstlername ist grundsätzlich weder möglich noch gestattet, da der Geburtsname als solcher bereits in den Ausweisdokumenten eingetragen ist.

Wie bei allen anderen im Melderegister oder in Ausweisdokumenten einzutragenden Daten muss auch beim Künstlernamen nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen. Dabei ist es Sache des Betroffenen, notwendige Unterlagen zu beschaffen. Künstlernamen sind sowohl im Melderegister, Personalausweis als auch im Reisepass einzutragen, wenn sie sich aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melde-, Personalausweis- bzw. Passregister ergeben.

In Zweifelsfällen hat die antragstellende Person durch Vorlage geeigneter Unterlagen darzulegen, dass sie unter dem von ihr angegebenen Künstlernamen bekannt ist. Demnach gehen die Vorschriften als Regelfall davon aus, dass die Berechtigung zur Führung eines Künstlernamens schon früher einmal geprüft wurde, denn nur dann kann er ja bereits in einem Pass oder Personalausweis bzw. einem Register eingetragen sein. Wenn eine solche Eintragung erstmals erfolgen soll, dann müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden.

Wichtig ist, dass die Person unter diesem Namen in der Öffentlichkeit erkennbar bekannt ist und dass dies für die Melde- und Passbehörden nachvollziehbar ist.

Dabei können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • Ergebnisse des künstlerischen Schaffens, die mit dem Künstlernamen versehen sind (etwa eigene CDs oder Downloadzahlen bei Musikportalen bei Musikern).
  • Vorlage von Plakaten und Anzeigen für Veranstaltungen, an denen der Antragstellende unter dem Künstlernamen teilgenommen hat.
  • Vorhandensein eines Internetauftritts (auch: Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, etc.) unter dem Künstlernamen mit entsprechenden Zugriffszahlen/Abonnenten.
  • Presseberichte, in der Regel aus verschiedenen Medien, in denen der Antragstellende gerade unter dem Künstlernamen genannt wird.

Allenfalls am Rand von Bedeutung ist eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung – dort wird der Antragstellende nämlich unter dem bürgerlichen Namen geführt. Die Mitgliedschaft belegt zwar, dass er/sie in nennenswertem Umfang als Künstle*in tätig ist, aber nicht, dass der Künstlername den bürgerlichen Namen verdrängt hätte.

Entscheidend ist im Ergebnis stets der Gesamteindruck, ob der bürgerliche Name in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit hinter dem Künstlernamen des Antragstellenden nennenswert zurückgetreten ist, dass also die Person mit dem Künstlernamen auch tatsächlich in Verbindung gebracht wird.

Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.

  • § 4 Absatz 1 Nr. 4 des Passgesetzes (PassG)
  • § 5 Absatz 2 Nr.12 des Personalausweisgesetzes (PAuswG)

Der formlose Antrag inklusive geeigneter Nachweise kann schriftlich eingereicht werden.

Per Post an:

Stadt Velbert

ServiceBüro Velbert

Thomasstraße 1

42551 Velbert

 

oder per Mail an: servicebuero@velbert.de

 

Nach Erhalt der Genehmigung kann ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache notwendig:

  • Nachweis, dass Sie unter dem Künstlernamen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt werden
  • Nachweis über eine Anzahl gedruckter Plakate
  • Nachweis über durchgeführte Veranstaltungen
  • Nachweis über Ausstellungen
  • Nachweis über Anzahl von Besuchern
  • Nachweis über geführte Interviews
  • Nachweis über erfolgte Präsentationen
  • Nachweis über redaktionelle Beiträge in Online- oder Printmedien
  • Nachweis über Veröffentlichungen
  • Nachweis über bestehende Internetreichweiten (Facebook, Instagram, TikTok, etc.)
  • Nachweis der das künstlerische Wirken und die Bekanntheit zum Ausdruck bringen

Für die Eintragung eines Künstlernamens in das Melderegister und das Ausweisregister entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtungen