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Fördermittel des Landes NRW zum Erwerb von Wohneigentum beziehungsweise im Rahmen des Mietwohnungsbaus in Velbert
Kurzbeschreibung
Informationen zu Fördermitteln des Landes NRW zum Erwerb von Wohneigentum bzw. im Rahmen des Mietwohnungsbaus in Velbert
Beschreibung
Wir sind Ihr Ansprechperson für:
- Beratung zur Antragstellung von Fördermitteln des Landes NRW:
- Anspruchsprüfung
- Informationen zur Höhe der möglichen Fördermittel
- Informationen zur Einkommensgrenze
- Fertigung der Einkommensbescheinigungen zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK
- Erstellung der Mitteilung „Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert“ im Rahmen der Wohnungsbindung
- Mietpreisüberwachung im geförderten Mietwohnungsbau
- Einkommensnachweise (Verdienst, Rente, Unterhalt etc.)
- Selbstauskunft
- Nachweis einer eventuellen Schwerbehinderung
- Schul- beziehungsweise Studienbescheinigungen
Die Anspruchsberechnung erfolgt unmittelbar im Beratungstermin. Die Bearbeitung der Zinssenkungsanträge dauert rund eine Woche, sofern alle erforderlichen Unterlagen von der antragstellenden Person vorliegen.
Die Förderung durch das Land NRW ist abhängig vom Einkommen. Sie richtet sich nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Besondere Freibeträge gibt es bei Schwerbehinderung sowie zu zahlendem Unterhalt.
- Beratung zur Antragstellung von Fördermitteln des Landes NRW: kostenfrei
- Fertigung der Einkommensbescheinigungen zum Zinssenkungsantrag: 20 Euro
- Erstellung der Mitteilung „Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert“: kostenfrei
- Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen der Mietpreisüberwachung: 180 Euro
Überweisung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Wirtschaft und Standortentwicklung
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Barysch
Entwicklung, Vermarktung Wohnen, Förderung des Wohnungsbaus, Darlehensverwaltung, Mietpreiskontrolle, Mietspiegel, "Barrierefreier Wohnraum"- Telefon:
- 02051 26-2370
- E-Mail:
- doris.barysch@velbert.de