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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Heirat im Ausland

Beschreibung

Wollen Sie als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger oder als beide deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten, wird in verschiedenen Staaten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Standesamtes, woraus hervorgeht, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis für diese Heirat vorliegt. 
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnsitz oder des letzten Wohnsitzes.

Da die zukünftigen Eheleute im Ehefähigkeitszeugnis namentlich benannt werden, sind von beiden diverse Unterlagen vorzulegen, die sich nach den persönlichen Verhältnissen richten.
Für die Bearbeitung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fällt eine gewisse Bearbeitungszeit an. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie genau benötigen werden.

Die Gültigkeitsdauer für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt ab Ausstellung sechs Monate.

Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.

Sind beide Partner deutsch: 60 Euro
Bei Beteiligung eines ausländischen Partners: 100 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen