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Offene Ganztagsschule / Kurzzeitbetreuung (Primarbereich)

Kurzbeschreibung

Informationen zur Teilnahme an der offenen Ganztagsschule/Kurzzeitbetreuung

Beschreibung

Offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsschule (OGS) bietet Ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern an Unterrichtstagen, in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und in den Herbstferien außerschulische Angebote an. Eine Betreuung wird an Unterrichtstagen in den Kernbetreuungszeiten nach der vierten Unterrichtsstunde bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr sichergestellt. In den Ferienzeiten und auch an beweglichen Ferientagen findet eine Betreuung jeweils von 8 bis 16 Uhr statt.


Kurzzeitbetreuung

Die Kurzzeitbetreuung erfordert je Schule eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Schülerinnen und Schülern. Ist diese erreicht, findet eine Betreuung nach der vierten Unterrichtsstunde bis spätestens 14 Uhr statt. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, eine Ferienbetreuung entsprechend der Ferienregelungen der OGS zu wählen.


Sonstige Betreuungsmaßnahme

Die Betreuung „vor 8 Uhr“ und „nach 16 Uhr“ erfordert je Schule eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Schüler/-innen und Schülern. Ihr Kind/Ihre Kinder wird/werden dann in der Zeit von 7 bis 8 Uhr beziehungsweise 16 bis 17 Uhr betreut.

Die rechtliche Grundlage für die offene Ganztagsschule/Kurzzeitbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschulen (OGS) der Stadt Velbert sind § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW sowie der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003, zuletzt geändert durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 in der jeweils gültigen Fassung und die Beitragssatzung „Offene Ganztagsschule“ der Stadt Velbert.

Für den Herabsetzungsantrag weisen Sie bitte das Einkommen aller im Haushalt wohnenden Personen nach. Dazu gehören:

  •  Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Dezemberabrechnung des Vorjahres, aktuelle Abrechnung)
  •  Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit (beispielsweise Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung)
  •  Rente, Pension (Bitte Rentenart und Kopie des letzten Rentenbescheids beifügen)
  •  Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, III, V, XII (Kopie des Bescheids)
  •  Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (beispielsweise Kopie des Kontoauszugs)
  •  Wohngeldbescheid
  •  Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
  •  Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

 

Für den Vertrag werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten benötigt.

6.1 Schulverwaltung

Der Aufnahmebescheid inklusive Beitragsberechnung wird vor Beginn des Schuljahres (vor dem Ende der Sommerferien) verschickt.

Der Vertrag wird für die Dauer eines Schuljahres (01.08.-31.07.) geschlossen. Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten von der Maßnahme an der Schule ist mit einer Frist von vier Wochen zum 01. des darauffolgenden Monats möglich bei:

  •  Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind,
  •  Wechsel der Schule,
  •  Längerfristige Erkrankung der Schülerin beziehungsweise des Schülers (mindestens vier Wochen) sowie
  •  Eintritt der Arbeitslosigkeit eines Erziehungsberechtigten während der Vertragslaufzeit.

Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme in die Betreuung. Für das Auswahlverfahren ist es sinnvoll, eine Bestätigung der Arbeitszeit des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin hinzuzufügen.
Die Schulverwaltung kann die Aufnahme eines Kindes verweigern, wenn die Erziehungsberechtigten Rückstände aus vorherigen Verträgen haben.

Die Höhe des Monatsbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Sollten Sie aufstockende Leistungen (beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II) erhalten, liegt Ihr Beitrag automatisch bei 0 Euro (Nachweis erforderlich). Besuchen Geschwisterkinder zeitgleich eine Betreuungsform im Rahmen der offenen Ganztagsschule, entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind. Alle weiteren Kosten entnehmen Sie bitte der Beitragssatzung "Offene Ganztagsschule" der Stadt Velbert in der jeweils gültigen Fassung.

Zusätzlich zu den Betreuungsangeboten der OGS können Sie für Ihr Kind folgende kostenpflichtige Angebote wählen:

  • Betreuung eine Stunde vor Unterrichtsbeginn (ohne Ferien plus 35 Euro monatlich, mit Ferien plus 40 Euro monatlich)
  • Betreuung bis 17 Uhr (ohne Ferien plus 35 Euro monatlich, mit Ferien plus 40 Euro monatlich)

 

Zusätzlich zu dem Betreuungsangebot der Kurzzeitbetreuung können Sie für Ihr Kind folgende kostenpflichtige Angebote wählen:

  • Betreuung eine Stunde vor Unterrichtsbeginn (ohne Ferien plus 35 Euro monatlich, mit Ferien plus 40 Euro monatlich)

 

Hinweis: Bei den zusätzlichen Betreuungsangeboten ist eine Geschwisterkindbefreiung nicht möglich.

SEPA-Lastschrift

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Zuständige Kontaktpersonen