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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Informationen zum Führungszeugnis, erweiterten Führungszeugnis, Behördenführungszeugnis und zum Europäisches Führungszeugnis

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Sie benötigen ein Führungszeugnis? Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:

Onlineantrag
Sie können das Führungszeugnis direkt beim Bundesjustizamt online beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Damit können Sie auch ohne Kartenlesegerät mit einem Android-Handy, Iphone (ab 7 Plus) oder Tablet und NFC-Funktion das Führungszeugnis jederzeit online beantragen.

Persönliche Vorsprache in den ServiceBüros
Wir nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dafür ist grundsätzlich vorab ein Termin zu vereinbaren. Einen Termin können Sie maximal vier Wochen im Voraus buchen. Tagesaktuelle Termine (begrenzt verfügbar) können Sie im ServiceBüro Velbert-Mitte buchen. Bitte nutzen Sie dazu das Terminbuchungssystem.

Unabhängig vom Antragsweg wird das Führungszeugnis dann vom Bundesjustizamt ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • zur Vorlage bei einer Behörde: der Verwendungszweck, die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
  • Antrag auf Gebührenbefreiung und Nachweise, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen

 

Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis, beispielsweise für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, muss die Gebührenbefreiung beantragt werden. Zudem benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei behördlichen Führungszeugnissen kann die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern. Beim Europäisches Führungszeugnis kann die Bearbeitungszeit bis zu fünf bis sechs Wochen dauern.

Sie benötigen ein Führungszeugnis, wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.

Das erweiterte Führungszeugnis

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit dem 01.05.2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen, Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen, Sporttrainer, Leiterinnen von Jugendgruppen oder Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Hinweis für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates erhalten automatisch nach Beantragung ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis".
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine separate Beantragung oder die Abwahl der Möglichkeit sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

  • 13 Euro

Die Gebühren können bei persönlicher Vorsprache bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bei schriftlichem Antrag ist die Gebühr vorab zu überweisen. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei ehrenamtlicher Tätigkeit, kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.

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