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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Informationen zum Personalausweis
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.
Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.
Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.
Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Flyer "Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis" zur Information der Bürgerinnen und Bürger herausgegeben.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Online-Ausweis kurz erklärt und erhalten einen Überblick zu weiterführenden Informationsangeboten.
Antragstellung
Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen.
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
Lichtbild
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.
Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Diebstahl oder Verlust
Wurde der Ausweis gestohlen oder haben Sie ihn verloren, ist Ihre persönliche Vorsprache im ServiceBüro erforderlich. Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Führerschein oder Reisepass
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Ein Diebstahl oder Verlust und auch das Wiederauffinden eines Dokumentes muss beim ServiceBüro gemeldet werden. Auch dann, wenn bereits ein neues Dokument beantragt wurde.
Bitte beachten Sie, dass von Auslandsreisen mit gestohlenen oder verlorenen Dokumenten abgeraten wird. Selbst nach Wiederauffinden eines Dokumentes kann nicht garantiert werden, dass der Sachfahndungseintrag in der INTERPOL-Datenbank auch entsprechend gelöscht worden ist. Auslandsreisen mit solchen Dokumenten sind daher immer risikobehaftet.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel) – maximal 6 Monate alt
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen
- bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: deutsche Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (von einem/einer für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer oder Übersetzerin)
- Namensänderungsurkunde(n) (bei Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung)
- Für neu Eingebürgerte die Einbürgerungsurkunde (mit Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes)
- Anmeldung zur Eheschließung (bei Heirat)
- Bestallungsurkunde (wenn eine Vormundschaft existiert)
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
- die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:
- Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
Befreiung von der Ausweispflicht:
Die Befreiung von der Personalausweispflicht kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- die Person muss voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können und
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) müssen abgelaufen sein
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- bisheriger abgelaufener Personalausweis / Reisepass
- Bescheinigung über einen vorhandenen Pflegegrad / eine vorhandene Pflegestufe oder
- eine Bescheinigung vom Hausarzt
- Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Velbert mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie den PIN-Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Online-Funktion nutzen möchten, können Sie Ihren Ausweis erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unter Onlinedienstleistungen zu sehen, ob Ihr Personalausweis schon abholbereit ist. Dazu müssen Sie die Nummer Ihres neuen Personalausweises eingeben. Diese finden Sie auf dem Schreiben, das Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Buchstaben immer groß geschrieben werden müssen. Wenn Sie auf "Suche starten" klicken, erfahren Sie, ob Ihr Ausweis schon zur Abholung bereitliegt.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine Ihnen vertraute Person zur Abholung bevollmächtigen. Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht muss bei der Abholung des Personalausweises vorgezeigt werden.
- 37 Euro ab 24 Jahren
- 22,80 Euro bis 24 Jahre
- 10 Euro Vorläufiger Personalausweis
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte / Kreditkarte bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- ServiceBüro
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
- Telefon:
02051 26-2320 - Fax:
02051 26-2327 - E-Mail:
servicebuero@velbert.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 02051 26-2320
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