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Kinderreisepass

Kurzbeschreibung

Informationen zum Kinderreisepass

Beschreibung

Seit dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.


Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Weiterführende Information. 

 

Seit Januar 2024 können Kinderreisepässe in den ServiceBüros der Stadt Velbert nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das zu Jahresbeginn 2024 in Kraft getreten ist. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Seit 1. Januar 2024 haben die Eltern – je nach Reiseziel – die Wahl zwischen einem regulären Personalausweis oder einem normalen Reisepass für ihr Kind. 

Der Personalausweis wird nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen:  www.auswaertiges-amt.de

Zuständige Einrichtungen