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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister
Kurzbeschreibung
Informationen zum Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Neu: Über das Serviceportal der Stadt Velbert können Sie einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre auch online beantragen.
Sie können einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kostenfrei über den Link unter Onlinedienstleistungen beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet. Die Übermittlungssperre wird nach Prüfung durch die Meldebehörde entsprechend eingetragen.
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat gegenüber der Meldebehörde - nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes - die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen beziehungsweise diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- Parteien
- Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:
- der Werbung
- des Adresshandels
Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden analog übernommen und brauchen nicht neu erklärt zu werden.
Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich, schriftlich bei der Meldebehörde - ServiceBüro der Stadt Velbert - oder per Onlineantrag erfolgen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Zur persönlichen Vorsprache müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Widerspruchsrechten erhalten Sie im Dokument "Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre" im Bereich Downloads.
Sollten Sie weitere Informationen zum Datenschutz wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Velbert.
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung werden Daten für Werbezwecke oder den Adresshandel (§ 44 Abs. 3 BMG) weitergegeben. Auf diese kostenlosen Rechte werden Sie bei jeder Anmeldung und im Amtsblatt der Stadt Velbert Nr. 1 vom 12.01.2018 hingewiesen. Sie können die Erklärungen aber auch jederzeit in Ihrem ServiceBüro oder einer Bezirksverwaltung abgeben.
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- ServiceBüro
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
- Telefon:
02051 26-2320 - Fax:
02051 26-2327 - E-Mail:
servicebuero@velbert.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02051 26-2320
- E-Mail:
- servicebuero@velbert.de