BIS: Suche und Detail

Gewerbezentralregisterauszug

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs

Beschreibung

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen) eingetragen.

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie z. B. für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.

  • Für natürliche Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass
       

  • Für Firmen:

    • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person

    • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregisterauszug) oder die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde

    • Angaben zum Registergericht oder der Genehmigungsbehörde

    • Name und Sitz der Firma

    • Rechtsform der Firma
       

Alternativ kann der Antrag unter bestimmten Voraussetzungen auch online (siehe Onlinedienstleistungen) beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

  • persönlich mit Termin
  • Online-Antrag


Zuständig ist die Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet, nicht der Wohnsitz der Inhaberin bzw. des Inhabers.
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und per Post an Sie oder direkt an die anfordernde Behörde geschickt.

Wenn Sie in Velbert wohnen oder aber Ihre Firma hier ihren Sitz hat, kann dieser Auszug gegen eine Gebühr von 13,00 Euro pro Auszug beim Ordnungsamt - Ordnung und Gewerbe beantragt werden.