BIS: Suche und Detail

Auskunft aus dem Melderegister

Kurzbeschreibung

Informationen zur einfachen und erweiterten Melderegisterauskunft

Beschreibung

Neu: Über das Serviceportal der Stadt Velbert können Sie eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen.

Sie können eine einfache Melderegisterauskunft kostenpflichtig über den Link unter Onlinedienstleistungen  beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet. Die einfache Melderegisterauskunft wird nach Prüfung und Zahlung der Gebühr sofort abrufbereit zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung der Gebühr kann per Online-Überweisung giropay, PayPal oder Kreditkarte Visa/Mastercard erfolgen.

Sie brauchen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben?
Dann haben Sie die Möglichkeit, die letzte in Velbert gespeicherte Anschrift auf Antrag zu erfahren.

Einfache Melderegisterauskunft

Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
- Vornamen und Familiennamen
- Doktorgrad
- letzte in Velbert bekannte Anschrift

Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit es sich beispielsweise nicht nur um ein Klassentreffen handelt, sondern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Ihnen über die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft hinaus weitere melderechtliche Daten zu der gesuchten Person mitgeteilt werden.
Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemacht haben.

Archivauskunft

Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Velbert wohnhaft war und danach verzogen ist? Für Auskünfte aus der Altkartei bedarf es in der Regel einer Archivauskunft. Da für eine Archivauskunft eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen, und es fallen höhere Gebühren an. Die Gebühren werden Ihnen direkt vom Archiv in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahrt werden dürfen.

Vorsprache / schriftliche Anfrage

Sie können für Ihre Anfrage im Servicebüro vorsprechen oder schriftlich an die Stadt Velbert, 4.2.1 Servicebüro, Thomasstr. 1, 42551 Velbert richten. Außerdem besteht die Möglichkeit die einfache Melderegisterauskunft online zu beantragen.
Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
Bei schriftlichen Anfragen sind die Gebühren im Voraus für jede angefragte Person in Form eines Verrechnungsschecks oder per Überweisung zugunsten der Stadtkasse Velbert auf das Konto der Sparkasse HRV, IBAN: DE48 3345 0000 0026 2004 85, BIC: WELADED1VEL mit folgendem Buchungstext einzuzahlen:
PK 11070018 + „Name der gesuchten Person“
Bitte senden Sie uns eine Überweisungsbestätigung zusammen mit Ihrer Anfrage zu.

  • ein formloser Antrag mit den Meldedaten der Person, soweit diese Ihnen bekannt sind (siehe unter „Angaben zur gesuchten Person“)
  • Bestätigung im Antrag, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen
  • Angaben zur gesuchten Person für die eindeutige Identifikation der von Ihnen gesuchten Person müssen Sie folgende melderechtliche Angaben der Person mitteilen:
    - Familienname
    - Vorname
    - Geburtsdatum
    - letzte Ihnen bekannte Anschrift in Velbert

Die einfache Melderegisterauskunft wird bei Online-Beantragung nach Prüfung und Bezahlung sofort abrufbereit zur Verfügung gestellt.

  • 11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
  • 15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft
  • 50 Euro für eine Archivauskunft
  • 100 Euro für eine Melderegisterauskunft aufgrund einer örtlichen Ermittlung