Klimaförderung Velbert
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Für die Klimaförderung Velbert können keine Anträge mehr gestellt werden. Sie können hier jedoch noch den Verwendungsnachweis einreichen, sofern Sie einen Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben.
- Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert“ (siehe downloads)
- Formular „Verwendungsnachweis“ sowie die dort benannten Anlagen
- Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss spätestens 12 Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids erfolgen
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Wochen.
- Die geförderten Elemente werden für mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand erhalten und bei Mängeln umgehend repariert. Für Lastenräder liegt diese Frist bei 3 Jahren.
- Die Maßnahmen werden mietneutral umgesetzt
- Für die Maßnahmen liegen bereits sämtliche ggf. notwendige Genehmigungen vor
- Eine ggf. erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor
- Die Durchführung der Maßnahmen beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung
- Eingereichte Fotos dürfen für die Pressearbeit der Stadt Velbert verwendet werden
Keine
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Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Klimaschutz
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- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Geißler
Stabsstelle Klimaschutz- Telefon:
- 02051 26-2779
- E-Mail:
- thomas.geissler@velbert.de
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Frau Hertel
Stabsstelle Klimaschutz- Telefon:
- 02051 26-2633
- E-Mail:
- anja.hertel@velbert.de