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Klimaförderung Velbert

Kurzbeschreibung

Informationen zur Klimaförderung in Velbert

Beschreibung

Die Stadt Velbert stellt Fördermittel in Höhe von 418.000€ zur Umsetzung diverser Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Für folgende Maßnahmen können Sie einen Zuschuss beantragen:

  • Installation einer neuen PV-Anlage und eines dazugehörigen Stromspeichers (3.1)
  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken, oberster Geschossdecken sowie  Austausch  von Wohnungstüren, Fenstern und Rollladenkästen (3.2)
  • Installation einer thermischen Solarthermieanlage (3.2)
  • Installation einer Wärmepumpe (3.2)
  • Installation einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung (3.3)
  • Kauf eines Lastenfahrrads für Familien mit Kindern (3.4)

Bitte beachten Sie, dass Balkonkraftwerke von der Stadt Velbert nicht gefördert werden. Der Kreis Mettmann bietet jedoch ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke an. Alle Informationen hierzu sind auf der Homepage des Kreises Mettmann zu finden.

Die jeweiligen Förderkonditionen sind den Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert 2023“ zu entnehmen.

  • Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert“ (siehe downloads)
  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular inklusive Unterschrift
  • Ein fachmännisches Angebot zur Installation der entsprechenden Anlage. Extensive Dachbegrünungen und Maßnahmen zur Gebäudedämmung können auch eigenständig durchgeführt werden.
  • Bei Antragsstellung eines Mieters ist die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers ausgefüllt beizulegen
  • Maßnahmendurchführung und Nachweisführung innerhalb 12 Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids
  • Die Förderung besteht bis der Topf des jeweiligen Förderbausteins aufgebraucht ist. Die Fördertöpfe teilen sich wie folgt auf:
    • PV- und Stromspeicher 238.209,67€, davon 50.000 € für Mieterstromprojekte
    • Energetische Gebäudesanierung 150.000€, davon 80.000 € für Projekte im Gebiet des Quartierskonzepts Neviges („Klimaquartier Neviges“)
    • Lastenräder für Familien mit Kindern: 10.000€
    • Dach- und Fassadenbegrünungen: 20.000€

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Wochen.

Die Förderfähigkeit des Vorhabens wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen durch einen Zuwendungsbescheid der Stadt Velbert bestätigt. Die Maßnahmen dürfen erst nach Eingang eines Zuwendungsbescheids begonnen werden, da sich ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädigend auswirkt.

 

Zudem sollte bei Anschaffung einer PV-Anlage oder Dachbegrünung im Vorfeld geprüft werden, ob das Objekt vom Gebäude getragen werden kann (Statik).

 

  • Die geförderten Elemente werden für mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand erhalten und bei Mängeln umgehend repariert. Für Lastenräder liegt diese Frist bei 3 Jahren.
  • Die Maßnahmen werden mietneutral umgesetzt
  • Für die Maßnahmen liegen bereits sämtliche ggf. notwendige Genehmigungen vor
  • Eine ggf. erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor
  • Die Durchführung der Maßnahmen beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung
  • Eingereichte Fotos dürfen für die Pressearbeit der Stadt Velbert verwendet werden
  • Es besteht eine Bagatellgrenze von 500€, die mindestens an Kosten anfallen muss. Hierfür ist auch die Kombination unterschiedlicher Fördermaßnahmen erlaubt.