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Klimaförderung Velbert
Kurzbeschreibung
Informationen zur Klimaförderung in Velbert
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Die Stadt Velbert stellt Fördermittel in Höhe von etwa 418.000 € zur Umsetzung diverser Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Für folgende Maßnahmen können Sie derzeit einen Zuschuss beantragen:
- Maßnahmen zur Gebäudesanierung im "Klimaquartier Neviges" (3.2)
- Installation einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung (3.3)
Liegt Ihr Gebäude nicht im Klimaquartier Neviges, dann können wir zur energetischen Gebäudesanierung (3.2) aktuell keine Förderung mehr anbieten. Ebenso können wir keine Förderung mehr für die Installation von Photovoltaikanlagen bzw. Stromspeichern (3.1) sowie dem Kauf von Lastenrädern (3.4) anbieten.
Bitte beachten Sie, dass Balkonkraftwerke von der Stadt Velbert nicht gefördert werden. Der Kreis Mettmann bietet jedoch ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke an. Alle Informationen hierzu sind auf der Homepage des Kreises Mettmann zu finden.
Die jeweiligen Förderkonditionen sind den Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert 2023“ zu entnehmen.
- Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert“ (siehe downloads)
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular inklusive Unterschrift
- Ein fachmännisches Angebot zur Installation der entsprechenden Anlage. Extensive Dachbegrünungen und Maßnahmen zur Gebäudedämmung können auch eigenständig durchgeführt werden.
- Bei Antragsstellung eines Mieters ist die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers ausgefüllt beizulegen
- Maßnahmendurchführung und Nachweisführung innerhalb 12 Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids
- Die Förderung besteht bis der Topf des jeweiligen Förderbausteins aufgebraucht ist. Die Fördertöpfe teilen sich wie folgt auf:
- PV- und Stromspeicher 238.209,67€, davon 50.000 € für Mieterstromprojekte
- Energetische Gebäudesanierung 150.000€, davon 80.000 € für Projekte im Gebiet des Quartierskonzepts Neviges („Klimaquartier Neviges“)
- Lastenräder für Familien mit Kindern: 10.000€
- Dach- und Fassadenbegrünungen: 20.000€
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Wochen.
Die Förderfähigkeit des Vorhabens wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen durch einen Zuwendungsbescheid der Stadt Velbert bestätigt. Die Maßnahmen dürfen erst nach Eingang eines Zuwendungsbescheids begonnen werden, da sich ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädigend auswirkt.
Zudem sollte bei Anschaffung einer PV-Anlage oder Dachbegrünung im Vorfeld geprüft werden, ob das Objekt vom Gebäude getragen werden kann (Statik).
- Die geförderten Elemente werden für mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand erhalten und bei Mängeln umgehend repariert. Für Lastenräder liegt diese Frist bei 3 Jahren.
- Die Maßnahmen werden mietneutral umgesetzt
- Für die Maßnahmen liegen bereits sämtliche ggf. notwendige Genehmigungen vor
- Eine ggf. erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor
- Die Durchführung der Maßnahmen beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung
- Eingereichte Fotos dürfen für die Pressearbeit der Stadt Velbert verwendet werden
- Es besteht eine Bagatellgrenze von 500€, die mindestens an Kosten anfallen muss. Hierfür ist auch die Kombination unterschiedlicher Fördermaßnahmen erlaubt.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Klimaschutz
-
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Geißler
Stabsstelle Klimaschutz- Telefon:
- 02051 26-2779
- E-Mail:
- thomas.geissler@velbert.de
-
Frau Hertel
Stabsstelle Klimaschutz- Telefon:
- 02051 26-2633
- E-Mail:
- anja.hertel@velbert.de
-
Herr Dost
Stabsstelle Klimaschutz- Telefon:
- 02051 26-2683
- E-Mail:
- dario.dost@velbert.de