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Klimaförderung Velbert

Beschreibung

Für die Klimaförderung Velbert können keine Anträge mehr gestellt werden. Sie können hier jedoch noch den Verwendungsnachweis einreichen, sofern Sie einen Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben.

  • Förderrichtlinien zur „Klimaförderung Velbert“ (siehe downloads)
  • Formular „Verwendungsnachweis“ sowie die dort benannten Anlagen
  • Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss spätestens 12 Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids erfolgen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Wochen.

  • Die geförderten Elemente werden für mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand erhalten und bei Mängeln umgehend repariert. Für Lastenräder liegt diese Frist bei 3 Jahren.
  • Die Maßnahmen werden mietneutral umgesetzt
  • Für die Maßnahmen liegen bereits sämtliche ggf. notwendige Genehmigungen vor
  • Eine ggf. erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor
  • Die Durchführung der Maßnahmen beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung
  • Eingereichte Fotos dürfen für die Pressearbeit der Stadt Velbert verwendet werden

 

Keine