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Dienstleistungsinformationen
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Informationen zur Minderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Wird die Straßenreinigung oder der Winterdienst für mindestens einen Monat eingestellt oder für mindestens drei Monate eingeschränkt (beispielsweise wegen der Einrichtung einer Baustelle), kann ein Antrag auf Reduzierung der Gebühren gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Die Reinigungsleistung muss tatsächlich unterblieben (mindestens ein Monat) beziehungsweise eingeschränkt (mindestens drei Monate) sein.
Fristen
Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für die folgende Jahresveranlagung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden in der Regel umgehend nach Eingang bearbeitet.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Gebührenminderung wird in der Regel nicht ausgesprochen, wenn die Straßenreinigung oder der Winterdienst durch parkende Fahrzeuge, Straßeneinbauten oder nur auf einem Teilstück der Straße durchgeführten Bauarbeiten nicht optimal erfolgen kann.
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Zuständige Einrichtung
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- Steueramt
- Thomasstr. 1
- 42551 Velbert
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02051 26-2390
- E-Mail:
- l.eckhoff@velbert.de
-
- Telefon:
- 02051 26-2251
- E-Mail:
- monika.lomberg@velbert.de
-
- Telefon:
- 02051 26-2389
- E-Mail:
- boris.lorenberg@velbert.de
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- Telefon:
- 02051 26-2357
- E-Mail:
- sabine.zech@velbert.de
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- Telefon:
- 02051 26-2238
- E-Mail:
- tim-joel.janik@velbert.de