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Gewerbe - Wiedergestattung

Kurzbeschreibung

Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Beschreibung

Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Beantragung einer Wiedergestattung

Der Antrag kann online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Stadt Velbert gestellt werden.

 

Die zuständige Behörde hatte Ihnen wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung Ihres Gewerbes untersagt. Sie möchten jedoch nun Ihre gewerbliche Tätigkeit wiederaufnehmen. Nach Ablauf eines Jahres, bei besonderen Gründen bereits vorher, kann die Behörde Ihnen die Wiederaufnahme Ihres Gewerbes auf Antrag gestatten.

Weiterführende Informationen beispielsweise zu Voraussetzungen und benötigten Unterlagen finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW