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Beratung durch die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Kurzbeschreibung

Informationen für behinderte Menschen im Arbeitsleben und Arbeitgeber von behinderten Menschen

Beschreibung

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für:

  • Beratung und Unterstützung zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Jobcoaching, Gebärdensprachdolmetscher, gegebenenfalls Kfz-Hilfe)
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen eines Wiedereingliederungsverfahrens
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Prävention

Grundsätzlich ist bei allen Anträgen eine Kopie vom Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes beizufügen. Sind zusätzliche Unterlagen notwendig, werden diese vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder von der Fachstelle für den jeweiligen Fall angefordert.

  • Handelt es sich um eine Kündigung, gilt die vorgegebene Frist im Rahmen der Kündigungschutzverhandlung.  Die Kündigung darf erst nach Eintritt der Fiktion (bei außerordentlichen Kündigungen) oder nach der Erteilung der Zustimmung zur Kündigung, dann innherhalb eines Monats mit den vermerkten Auflagen, erfolgen.
  • Handelt es sich um einen von der Fachstelle erstellten Bescheid gilt die in dem Bescheid enthaltene Frist entsprechend.

Die Bearbeitungszeit bei Kündigungsschutzverhandlungen beträgt in der Regel einen Monat. Bei vollständigen Anträgen an die Fachstelle erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web-Seite des LVR Inklusionsamtes.

 

Im Rahmen der Antragstellung wird geprüft, ob die Zuständigkeit bei der Fachstelle oder anderen Reha-Trägern liegt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen